Satzung

Die Satzung der TSG ist die Verfassung oder das Grundgesetz des Vereins. In der Satzung werden grundlegende Bestimmungen sowie die Art und Weise, wie der Verein arbeiten soll, festgelegt. Das Vorhandensein einer Satzung ist zwingend notwendig für die Eintragung in das Vereinsregister.

Diese Satzung der TSG in der vorliegenden Form wurde von der Mitgliederversammlung am 27.03.2017  beschlossen. Im Rahmen der Jahreshauptversammlung am 15.03.2019 wurde die Satzung um den §25 Datenschutz ergänzt.

Die Satzung steht als Download zur Verfügung und regelt im Wesentlichen folgende Punkte:

§1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
§2 Zweck, Aufgaben und Grundsätze
§3 Gemeinnützigkeit
§4 Gliederung
§5 Mitgliedschaft
§6 Erwerb der Mitgliedschaft
§7 Beendigung der Mitgliedschaft
§8 Rechte und Pflichten
§9 Mitgliedsbeiträge  
§10 Organe
§11 Vorstand
§12 Erweiterter Vorstand
§13 Ehrenrat
§14 Amtsdauer des Vorstands
§15 Mitgliederversammlung
§16 Zuständigkeit der Mitgliederversammlung
§17 Einberufung von Mitgliederversammlungen
§18 Ablauf und Beschlussfassung von Mitgliederversammlungen
§19 Stimmrecht und Wählbarkeit
§20 Ernennung von Ehrenmitgliedern
§21 Kassenprüfung
§22 Ordnungen
§23 Auflösung des Vereins und Anfallsberechtigung
§24 Schlussbestimmungen
§25 Datenschutz
§26 Inkrafttreten

TSG-Satzung

Version vom 10.07.2020

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